GRUNDSTÜCK FÜR KLEINES GEBÄUDE MIT HAUS, DAS ABGERISSEN ODER UMGEBAUT WERDEN SOLL

Vallorbe
Bauland • ref: 1281443
675.000 CHF
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Vallorbe ist ein kleiner Touristenort am Ufer der Orbe. Sehr gut mit öffentlichen Verkehrsmitteln angebunden. Nur 20 Minuten von Yverdon-les-Bains, 25 Minuten von Lausanne und 3,5 Stunden von Paris entfernt. Es ist ein Paradies für Familien. Im Ort finden Sie alle Geschäfte und Supermärkte.

GRUNDSTÜCK VON 869 m2 für kleines Gebäude. Das Haus soll abgerissen werden.
Dicht besiedeltes Stadtgebiet.

Adresse der Immobilie: Rue du Signal 22.

Eine Bushaltestelle ist nur 200 Meter vom Haus entfernt, der Bahnhof ist ca. 750 Meter entfernt, ebenso wie das Zentrum von Vallorbe.

Entweder man macht eine Umwandlung oder es muss abgerissen werden.
Verkauf ohne Auflagen an die Baugenehmigung.

Dicht besiedeltes Stadtgebiet.
CUS: 0,8 oder 695 m2 Bruttogeschossfläche.

Auszug aus den PGA-Regeln:

Bei diesem Gebiet handelt es sich um ein hochverdichtetes, gemischt genutztes Gebiet, das in erster Linie für den Wohnungsbau bestimmt ist. Handwerkliche oder gewerbliche Tätigkeiten, auch wichtige, sind erlaubt, wenn sie mit dem Wohnen vereinbar sind; Gleiches gilt für öffentliche Gebäude und Einrichtungen.

Gehäuse
Die Gemeinde sorgt dafür, dass Wohnraum und ein qualitativ hochwertiges Wohnumfeld erhalten oder wiederhergestellt werden, indem sie die Instandhaltung und Sanierung diversifizierter Wohnungen fördert.

Landnutzungskoeffizient
1CUS ist auf 0,8 begrenzt. Bestehende Gebäude können einen höheren Flächennutzungskoeffizienten aufweisen, solange sie nicht vergrößert werden und das Parken angepasst werden kann, ohne die Außenräume zu beschädigen.

1Gebäude können in zusammenhängender oder nicht zusammenhängender Reihenfolge angeordnet werden.
2In nicht zusammenhängender Reihenfolge beträgt der Mindestabstand zwischen einem Gebäude und der Grundstücksgrenze 3 m.
3Zwischen bewohnbaren Gebäuden, die sich auf demselben Grundstück befinden, beträgt der Abstand 6 Meter.
Höhe der Konstruktionen
1In Gebieten, die unter die städtebauliche Richtlinie B1 fallen, haben die Hauptgebäude höchstens vier bewohnbare Ebenen oberhalb der Straße und drei bewohnbare Ebenen flussabwärts der Straße. Das Dachgeschoss zählt als bewohnbare Ebene.
Flussabwärts von der Straße sind Sekundärkörper erlaubt; Sie verfügen über maximal zwei Wohnebenen.

PGA - Vallorbe

https://www.vallorbe.ch/reglements/24847?dtFilterText=

Verkaufspreis: CHF 675'000 an den Meistbietenden.

Kontaktieren Sie Julien Facchinetti oder Marlène Curtet für weitere Informationen.
024 466 21 00

Oberflächen

Gesamt869 m²

Vallorbe

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