Kaufvertrag in Spanien

Ein privater Kaufvertrag ist ein rechtsverbindliches Dokument, das sowohl von Käufer als auch Verkäufer unterschrieben wird, um den Verkauf der Wohnimmobilie zu bestätigen. Es ist wichtig, dass Sie dieses Dokument gründlich durchlesen, bevor Sie es unterschreiben, um sicherzustellen, dass alle Angaben korrekt sind, dass es ordentlich geschrieben wurde, alles der Wahrheit entspricht, und dass es keine Verbotsklauseln enthält.

Bevor Sie den Vertrag unterschreiben, ist es empfehlenswert sich zu vergewissern, dass auf die Immobilie keine Gebühren ausstehen. Das können Sie einfach beim Katasteramt erfragen (Registro de la Propiedad). Es ist auch ratsam, sich vom Stadtplanungsamt (Oficina de Información Urbanística) bestätigen zu lassen, dass die Immobilie nicht in irgendwelche städtischen Baupläne eingebunden ist, die die Bewohnbarkeit einschränken oder sich auf die Grundfläche auswirken. Beide Erkundigungen können, wenn der Käufer nicht vor Ort in Spanien ist, von Dritten angestellt werden, z.B. durch einen Verwalter oder Makler.

Sobald der Kaufvertrag abgeschlossen ist, muss der Käufer eine öffentliche Urkunde für die Immobilie erhalten, ein öffentliches und im Beisein eines Notars unterschriebenes Dokument, das für die Eintragung im Kataster (Registro de la Propiedad) notwendig ist. Die Kosten, die mit der Ausstellung der Urkunde anfallen umfassen die Notargebühren und die Gebühren des Katasteramts für die Eintragung. Für Immobilien mit einem Wert von über 100.000 Euros belaufen sich die Kosten für öffentliche Urkunden auf etwa 500 Euro.

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